Masterarbeit

Interessieren Sie sich für das Schreiben einer Masterarbeit im Europarecht, Wirtschaftsvölkerrecht oder im Bereich der Bezüge des schweizerischen Rechts zum europäischen Recht? Auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen.
Es sind die allgemeinen Richtlinien der juristischen Fakultät zu beachten. Für Magisterarbeiten gelten gewisse Sonderregeln.

  • 2 Wochen vor Arbeitsbeginn: Vorbesprechung, Themenvarianten ausarbeiten
  • 2 Wochen Bedenkfrist

Gleichzeitig mit der konkreten Themenfestsetzung beginnt die Frist zu laufen.

Frist:  Es gilt die Frist gemäss den Richtlinien der juristischen Fakultät. Treten Schwierigkeiten auf, die zu einer Verzögerung führen und die die Studierenden nicht selber zu verantworten haben, kann ein begründetes Verlängerungsgesuch eingereicht werden.

Die Studierenden haben Anspruch auf einen Betreuungskredit von 3 Stunden. Dabei ist der Aufwand für die Festlegung des Themas nicht eingerechnet. Es sind die 3 Arbeitsphasen zu beachten:

  • Literatursuche; Einlesen; Konzept erarbeiten
  • Schreiben
  • Überarbeiten, in kohärente Form bringen

Innerhalb der ersten Woche ist ein Dispositiv einzureichen. Dieses wird mit den Studierenden besprochen. Dessen laufende Präzisierung wird begleitet.

Halten Sie sich an ein gutes Beispiel (s. Swiss Papers) und konsultieren Sie einschlägige Literatur über juristisches Arbeiten (z.B. Forstmoser Peter, Juristisches Arbeiten, Zürich 2018).

Es kann kein Entwurf für die Vorprüfung abgegeben werden, damit keine Befangenheit bei der Benotung besteht. Herr Prof. Hahn und die MitarbeiterInnen stehen aber für Einzelfragen zur Verfügung, solange das Betreuungskonto nicht überschritten ist.

Publikation als E-Publication bei Weblaw: Studierende, welche mit ihrer Masterarbeit mindestens eine 5 erreichen, haben die Möglichkeit, die Arbeit nachträglich auf www.epub.weblaw.ch zu publizieren. Vorausgesetzt ist, dass sie die Arbeit nach der Korrektur überarbeiten und für die Publikation aufbereiten.

Bei Nachweis von Plagiaten wird die Arbeit nicht akzeptiert (so z.B. bei Übernahme von Textstellen aus Internet ohne Quellenangabe). Wir weisen darauf hin, dass bei der Korrektur entsprechende Software eingesetzt werden kann, um im Verdachtsfall allfällige Plagiate aufzudecken. In diesem Fall kann am IEW keine zweite Arbeit geschrieben werden.