Halten Sie sich an ein gutes Beispiel (s. Swiss Papers) und konsultieren Sie einschlägige Literatur über juristisches Arbeiten (z.B. Forstmoser Peter, Juristisches Arbeiten, Zürich 2018).
Es kann kein Entwurf für die Vorprüfung abgegeben werden, damit keine Befangenheit bei der Benotung besteht. Herr Prof. Hahn und die MitarbeiterInnen stehen aber für Einzelfragen zur Verfügung, solange das Betreuungskonto nicht überschritten ist.
Publikation als E-Publication bei Weblaw: Studierende, welche mit ihrer Masterarbeit mindestens eine 5 erreichen, haben die Möglichkeit, die Arbeit nachträglich auf www.epub.weblaw.ch zu publizieren. Vorausgesetzt ist, dass sie die Arbeit nach der Korrektur überarbeiten und für die Publikation aufbereiten.
Bei Nachweis von Plagiaten wird die Arbeit nicht akzeptiert (so z.B. bei Übernahme von Textstellen aus Internet ohne Quellenangabe). Wir weisen darauf hin, dass bei der Korrektur entsprechende Software eingesetzt werden kann, um im Verdachtsfall allfällige Plagiate aufzudecken. In diesem Fall kann am IEW keine zweite Arbeit geschrieben werden.